Nach dem Abitur habe ich zunächst eine Banklehre absolviert mit erstem Einblick in das Finanz- und Wirtschaftswesen und im Anschluss daran das Jurastudium an der Universität Mainz aufgenommen.
Nach dem zweiten Staatsexamen bin ich 1990 in eine Steuerberatungskanzlei eingetreten und war fünf Jahre auf den Gebiet des Steuer- und Zivilrechtes tätig. Wegen hohem Aufkommen von Mandaten und der zwischenzeitlich aufgenommenen Tätigkeit als Insolvenzverwalter und Nachlassinsolvenzverwalter sowie Vertreter von Gläubigern in Insolvenzverfahren konzentrierte sich meine Kanzlei allein auf die Rechtsberatung. Als sodann zugelassener Fachanwalt für Insolvenzrecht wickelte ich Insolvenzen von Einzelfirmen bis hin zu GmbHs und sonstigen juristischen Personen ab, schon auf dem Gebiet des vormaligen Konkursrechtes und ab 1999 der Insolvenzordnung.
Die mit der Insolvenzordnung geschaffenen Möglichkeiten der Schuldenbereinigung, Insolvenzplanverfahren und Verbraucherinsolvenzverfahren nutze ich für meine Mandanten für die Schuldenbefreiung getreu dem Grundsatz „auch in der Insolvenz muss das Leben weitergehen“.
Kontaktieren Sie mich frühzeitig und ich zeige Ihnen Ihre besten Möglichkeiten hierzu auf.