Öffentliche Stellen und Organisationen bieten – oftmals kostenfrei – Beratung bei Überschuldung von Verbrauchern an. Eine durchaus gute Möglichkeit, wenn Sie lange Wartezeiten in Kauf nehmen können und nur eine standardisierte Information für Sie ausreicht.
Ich kann Ihnen jedoch nur eine Erstberatung bei einem/einer Kollegen/in mit Fachanwaltschaft Insolvenzrecht empfehlen. Es ist ein ganz großer Unterschied zur Standardberatung, wenn für Sie persönlich in meiner Kanzlei das beste Konzept für Sie zur Entschuldung ausgearbeitet wird. Als Unternehmer oder ehemaliger Unternehmer werden Sie ohnehin von Verbraucherberatungsstellen abgewiesen. Guter Rat schont das Vermögen, und vor allem wenn er schnell und kompetent erfolgt.
Fragen Sie wegen einer Erstberatung am besten per E-Mail oder Telefon an, wonach Sie individuell und kurzfristig einen Termin erhalten.