In Erbangelegenheiten kommt es oftmals wegen der zu verteilenden Vermögenswerte zum Streit.
Ich vertrete laufend Erben, Erbengemeinschaften, Vermächtnisnehmer und Pflichtteilsberechtigte im Erbfall. Dabei muss es nicht zum Rechtsstreit kommen, wenn man früh genug eine anwaltliche Vertretung hinzuzieht, so dass noch auf eine gütliche Regelung zwischen den Beteiligten hingewirkt werden kann.
Melden Sie sich daher am besten zeitnah und nehmen zumindest eine günstige Erstberatung wahr.