Infos und Terminvereinbarung: 06241 978 110 oder über das Kontaktformular

Ihr Rechtsanwalt in Worms: Ralph Weinmann


Meine Tätigkeit umfasst regelmäßig nur die drei Rechtsgebiete Erbrecht, Insolvenzrecht sowie Schuldnerberatung und die damit in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Rechtsangelegenheiten. Damit ist eine Konzentration und Spezialisierung gegeben, so dass für Rechtssuchende gut durchdachte Lösungen für deren Anliegen geschaffen werden können.
Durch meine Tätigkeit als Insolvenzverwalter, Treuhänder, in einer großen Anzahl von Verfahren seit 1990, Nachlassinsolvenzverwalter und Testamentsvollstrecker sind mir die Vorgehensweisen der zuständigen Institutionen bestens geläufig. Es ist von Vorteil, wenn man den nächsten Schritt der anderen Beteiligten vorab gut einschätzen kann.

Erbrecht

Erbrecht

  • Testament und Enterbung
  • Pflichtteil und Vermächtnis
  • Erbgestaltung
  • Firmennachfolge
Insolvenrecht

Insolvenzrecht

  • Privatinsolvenz
  • Regelinsolvenz
  • außergerichtlicher Schuldenvergleich
  • Gläubigervertretung
Schuldnerberatung

Schuldnerberatung

  • Schuldenbereinigung
  • Insolvenzverfahren
  • Wohlverhaltenphase
  • Restschuldbefreiung

Wenn Sie eine Kanzlei suchen, die Ihre Anliegen zeitnah und für Sie rationell bearbeitet, laufend über den Sachstand informiert und Sie auch bei einem Wünsch zur Rücksprache oder Fragen nicht lange warten lässt, sollten Sie sich bei mir melden. Denn es werden nur Mandate in dem Umfang angenommen, wie sie auch optimal bearbeitet werden können. Vorteilhaft ist dabei eine Nachricht per E-Mail. Bei Anruf können Sie regelmäßig mit einer Kontaktaufnahme innerhalb zwei Werktagen rechnen.

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Schnelle Terminvergabe – in Eilsachen sind auch sehr kurzfristige Termine möglich

Sich ergebende steuerliche Fragestellungen können in Zusammenarbeit mit Steuerberatern behandelt und gelöst werden. Dies ist insbesondere bei der Gestaltung von Firmen-Nachfolgeregelungen geboten. Auch im Bereich des privaten Erbrechts werden so steuerliche Gesichtspunkte beachtet und negative Überraschungen vermieden.

Durch die Kanzlei können P-Kontobescheinigungen zum Schutz Ihres monatlichen Bankguthabens mit kurzer Bearbeitungszeit für die Vorlage bei Ihrer kontoführenden Bank erstellt werden. Entschuldungen von Privatpersonen und Einzelunternehmern gehören zur laufenden Beratungstätigkeit seit die Insolvenzordnung im Jahr 1999 eingeführt wurde.